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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09   

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https://dejure.org/2009,21119
LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09 (https://dejure.org/2009,21119)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2009 - 11 Sa 417/09 (https://dejure.org/2009,21119)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2009 - 11 Sa 417/09 (https://dejure.org/2009,21119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Ruhegeldeinzelzusage zur ratierlichen Kürzung der Altersrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09
    Die abweichende Vereinbarung, für deren Vorliegen der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135; BGH vom 13. Januar 2003 - II ZR 254/00 - NJW 2003, 2908, 2909; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18) muss deutlich (BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 216/94 - NZA 1995, 788, 789; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18), nicht aber unbedingt ausdrücklich getroffen werden.

    Bei der Auslegung einer einzelvertraglichen Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung sind sowohl die Zusammenhänge zwischen dieser Vereinbarung und einer allgemein für das Unternehmen geltenden Versorgungsordnung als auch der Sprachgebrauch und die Systematik des Betriebsrentenrechts zu berücksichtigen (BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - NZA 1995, 788, 789).

    Das in § 2 Abs. 1 BetrAVG enthaltene Quotierungsprinzip trägt dem Umfang der Betriebstreue Rechnung, ohne die Arbeitnehmerinteressen zu vernachlässigen (vgl. BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - NZA 1995, 788).

  • BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09
    Insbesondere ist nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer die "fehlende Betriebstreue" zu verantworten hat oder - wie im vorliegenden Fall - auf Grund einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschieden ist (vgl. BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135, 136).

    Diese Grundwertungen sind auch dann heranzuziehen, wenn für die vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente durch bis zum Versorgungsfall betriebstreue Arbeitnehmer eine aufsteigende Berechnung vorgesehen, aber keine eigenständige Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthalten ist (BAG vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR 2007, 434, 437 Rn. 36 für eine Versorgungsordnung) und der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der konkreten Versorgungsordnung bereits die Höchstrente verdient hat (BAG vom 2. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135 f., Schaub/Vogelsang , Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl. 2009, § 83 Rn. 125).

    Die abweichende Vereinbarung, für deren Vorliegen der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135; BGH vom 13. Januar 2003 - II ZR 254/00 - NJW 2003, 2908, 2909; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18) muss deutlich (BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 216/94 - NZA 1995, 788, 789; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18), nicht aber unbedingt ausdrücklich getroffen werden.

  • BGH, 13.01.2003 - II ZR 254/00

    Darlegungs- und Beweislast für Berechnung der unverfallbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09
    Die abweichende Vereinbarung, für deren Vorliegen der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG vom 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135; BGH vom 13. Januar 2003 - II ZR 254/00 - NJW 2003, 2908, 2909; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18) muss deutlich (BAG vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 216/94 - NZA 1995, 788, 789; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bock/Pühler , BetrAVG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 18), nicht aber unbedingt ausdrücklich getroffen werden.

    Eine derartige zu Gunsten des Arbeitnehmers vom "Mindestschutz" des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung abweichende Vereinbarung unterliegt als privatautonome Gestaltung grundsätzlich keinen erhöhten Anforderungen (BGH vom 13. Januar 2003 - II ZR 254/00 - NJW 2003, 2908, 2909).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09
    Damit wird die nicht erbrachte Betriebstreue berücksichtigt (BAG vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR 2007, 434).

    Diese Grundwertungen sind auch dann heranzuziehen, wenn für die vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente durch bis zum Versorgungsfall betriebstreue Arbeitnehmer eine aufsteigende Berechnung vorgesehen, aber keine eigenständige Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthalten ist (BAG vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR 2007, 434, 437 Rn. 36 für eine Versorgungsordnung) und der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der konkreten Versorgungsordnung bereits die Höchstrente verdient hat (BAG vom 2. März 1985 - 3 AZR 450/82 - NZA 1986, 135 f., Schaub/Vogelsang , Arbeitsrechts-Handbuch, 13. Aufl. 2009, § 83 Rn. 125).

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